Vorlage GbR-Gesellschaftsvertrag (dt/engl)



Viele Gründer sind sich nicht im Klaren darüber, dass sie schon eine GbR gegründet haben. Denn eine GbR braucht keines formellen Gründungsaktes wie eines Notartermins oder eines unterzeichneten Vertrags. Nein, sie gründet sich nach dem Gesetz automatisch, wenn sich mehrere arbeitsteilig für einen Zweck zusammenschließen. Zweck kann ein gewerblicher sein, muss aber nicht. Regelmäßig gründet sich eine GbR schon im Vorfeld einer GmbH-Gründung. Dies ist besonders kritisch, wenn schon Werte wie Software geschaffen wurden. Denn dann kann es trotz nachfolgender GmbH-Gründung zu Streit zwischen den Gründern über IP und Anteile geben.

Am besten ist es also, vor jeglicher wirtschaftlicher Tätigkeit und vor Schaffung von IP gleich eine GmbH oder UG zu gründen. Ist das aber nicht möglich, z.B. um sich für ein Exist-Stipendium zu bewerben, sollte so früh wie möglich ein GbR-Gesellschaftsvertrag geschlossen werden. So können Sie die Beteiligungsverhältnisse und Beiträge der Gründer festlegen und regeln, wie man die GbR verlässt. Neben dem Vereinbaren dieser rechtlich wesentlichen Klauseln werden Sie sich über Ihr gemeinsames Unternehmen klar werden, was künftige Streitigkeiten vermeidet oder hilft, diese zumindest leichter zu beilegen

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