Aqui-hiring in Deutschland
Aqui-hiring ist eine aus dem angelsächsischen Rechtsraum stammende Form der Unternehmensübernahme. “Aqui” steht für acquisition, also die Übernahme von Assets, “hiring” für Anheuern, also die Übernahme von Mitarbeitern. Damit ist Aqui-hiring eine Kombination aus Lizenzierung von IP und der Übernahme wesentlicher Arbeitnehmer. Die IP, in der Regel Software und/oder Marke, soll nicht auf einmal wie in einem gewöhnlichen Asset-Deal gekauft werden, sondern exklusiv und unwiderruflich lizenziert werden. Damit will das übernehmende Unternehmen schnell und kostenarm agieren und sich eine aufwändige Due Diligence und notarielle Beurkundungen sparen. Dies macht auch kleinere Transaktionen effizient, also auch die Übernahme kleinerer Startups attraktiv. Da der Übernehmer wenig Kenntnis des Rechtsgebiets des Startups benötigt, bietet sich das Verfahren auch bei der Übernahme aus dem Ausland an und erweitert so den Kreis von potenziellen Interessenten ins Internationale.
Die IP-Transaktion klingt nach einem einfachen Lizenzvertrag, aber gesellschaftsrechtlich handelt es sich gleichwohl um einen Asset-Deal und damit um einen Exit. Dies erfordert zur Wirksamkeit eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses. Damit finden dann auch Liquidationspräferenzen von Investoren Anwendung und (virtuelle) Anteilsinhaber erhalten ihren (nach den Liquidationspräferenzen übrigen) Anteil.
Auch arbeitsrechtlich gilt die Transaktion als Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB. Damit gehen alle Arbeitnehmer automatisch über, wobei ihnen das - wenn auch wenig zielführende - Widerspruchsrecht der Norm zukommt. Ein Problem entsteht, wenn “Key Employees” nicht für den Übernehmer arbeiten wollen und dies eine wesentliche Voraussetzung für die Transaktion wäre. Da die Mitarbeiter sich eigenständig entscheiden können, ist die Transaktion damit nicht nur vom Willen der beiden Parteien abhängig. Dies wird wohl in der Regel über Bedingungen des Vertragsschlusses im Lizenzvertrag gelöst.
Beim Aqui-hiring wie auch bei anderen Exit-Formen benötigen Sie eine Kanzlei mit Expertise im IP-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches Erstgespräch per Mail an hi@streiff.law
Erschienen am 10.08.2025